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Arbeitslosenquote auf Bezirksebene (nationale Definition)

In Österreich wird bei der Berechnung der Arbeitslosenquote der Bestand an Arbeitslosen ins Verhältnis zum Arbeitskräftepotenzial gesetzt. Im Unterschied zur Arbeitslosenquote auf Bundes- und Bundeslandebene werden seit 2008 zur Berechnung der Arbeitslosenquote auf Bezirksebene die unselbstständig Beschäftigten am Wohnort laut DVSV und nach AMS-Datenaufbereitung (auf Basis des Erwerbskarrierenmonitorings) herangezogen. Davor bildeten die unselbstständig Berufstätigen nach der Fortschreibung der Berufstätigen nach Arbeitsmarktbezirken durch das Österreichische Institut für Raumplanung (ÖIR) die Basis zur Berechnung der Arbeitslosenquote auf Bezirksebene.

Die Arbeitslosenquote auf Bezirksebene errechnet sich demzufolge als:

Arbeitslosenquote auf Bezirksebene = Bestand an Arbeitslosen / Arbeitskräftepotenzial (= Bestand an unselbstständig Beschäftigten am Wohnort laut DVSV + Bestand an Arbeitslosen) in %

Quelle
AMS Österreich.

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2023

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