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Arbeitslosenquote auf Bundes- und auf Bundeslandebene (nationale Definition)

In Österreich wird bei der Berechnung der Arbeitslosenquote der Bestand an Arbeitslosen ins Verhältnis zum Arbeitskräftepotenzial gesetzt. Die Arbeitslosenquote errechnet sich demzufolge als:

Arbeitslosenquote = Bestand an Arbeitslosen / Arbeitskräftepotenzial (= Bestand an unselbstständiger Beschäftigung lt. DVSV + Bestand an Arbeitslosen) in %

Lesebeispiel

Im Jahr 2025 waren in der Steiermark 38.779 Personen arbeitslos gemeldet. Es wurden 536.082 unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse (Gesamtbeschäftigte) gezählt. Somit errechnet sich eine Arbeitslosenquote von 6,65 %. Diese ergibt sich aus dem Anteil der Arbeitslosen am Arbeitskräftepotenzial:
1) Arbeitskräftepotenzial (583.160) = unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse (544.381) + Bestand an Arbeitslosen (38.779)
2) Arbeitslosenquote (6,65%) = Bestand an Arbeitslosen (38.779) / Arbeitskräftepotenzial (583.160).

Quelle

Wirtschaftsbericht Steiermark 2024.

DVSV, Arbeitsmarktdatenbank des AMS und des BMASK, eigene Berechnungen JR-POLICIES.

Siehe auch: Arbeitslosenquote (internationale Definition), Arbeitslosenquote auf Bezirksebene (nationale Definition), Langzeitarbeitslose.

Letzte Aktualisierung: 4. August 2026

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