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Arbeitgeberbetrieb
Ein Arbeitgeberbetrieb muss zumindest einmal im Jahr zumindest eine Person über der Geringfügigkeitsgrenze bei der Sozialversicherung angemeldet gehabt haben, um als solcher eingestuft zu werden. Ein Arbeitgeberbetrieb kann dabei mehrere Arbeitsstätten umfassen. Grundlage hierfür ist das individuelle Meldeverhalten des Betriebes (z.B. Handelsketten können zentral am Unternehmenssitz oder nach Zweigstellen melden).
Grundlage für die Statistik der Arbeitgeberbetriebe bildet die Arbeitsmarktdatenbank des AMS und des BMASK. Diese gibt an, wie viele verschiedene Arbeitgeberbetriebe während eines Jahres (d.h. zumindest für einen Tag) beim DVSV als solche eingestuft wurden.
Lesebeispiel
Laut den Berechnungen von Joanneum Research – Policies zählte Österreich im Jahr 2025 299.338 Arbeitgeberbetriebe.
Letzte Aktualisierung: 4. August 2026
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