Beginn des Seitenbereichs: Inhalt

Arbeitsstätte

Eine Arbeitsstätte (Standort eines Betriebes) ist definiert als eine auf Dauer eingerichtete, durch Name (oder Bezeichnung) und Anschrift gekennzeichnete Einheit, in der in der Regel mindestens eine Person erwerbstätig ist. Großbetriebe mit 500 Beschäftigten sind daher ebenso Arbeitsstätten wie Ein-Mann-Werkstätten.

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2017

Ende dieses Seitenbereichs.
Springe zur Übersicht der Seitenbereiche.