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reales Bruttoregionalprodukt in der Steiermark (2023).
 

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Mai 2021: COVID-19 am steirischen Arbeitsmarkt- Ferialjobs Steiermark 2020

Bedingt durch die COVID-19-Pandemie war die Anzahl an Ferialjobs im Jahr 2020 deutlich rückläufig. Insgesamt wurden in der Steiermark im Jahr 2020 7.602 Ferialjobs in den Sommermonaten und damit um 3.072 (-28,8 %) weniger als im Vorjahr gezählt. In Gesamtösterreich war der Rückgang mit rund einem Fünftel (-21,7 %) weniger stark ausgeprägt.

Vor der COVID-19 Pandemie nahm die Anzahl an Ferialjobs in den Sommermonaten gemäß den Daten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger stetig zu. Wurden 2016 in der Steiermark noch 10.103 Ferialjobs gezählt, waren es 2019 bereits 10.674 (+5,7 %). Bedingt durch die Einschränkungen und Maßnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie, war die Anzahl an Ferialjobs im Jahr 2020 um -28,8 % rückläufig. Frauen waren davon in einem etwas geringeren Ausmaß (-26,9 %) als Männer (-30,7 %) betroffen. Während 15-19-Jährige und damit vorwiegend Schülerinnen und Schüler in einem unterdurchschnittlichen Ausmaß (-25,3 %) betroffen waren, fiel der Rückgang bei den 20-Jährigen und Älteren mit -36,0 % stärker aus.

Eine Unterscheidung nach Branchen zeigt, dass im Tourismus – entgegen dem Gesamttrend – im Jahr 2020 sogar mehr Personen als noch im Vorjahr einen Ferialjob ausübten. Mit insgesamt 995 Personen nahm die Anzahl an Ferialjobs in der steirischen Beherbergung und Gastronomie um +3,4 % zu (Österreich:
-3,2 %). Deutliche Verluste hingegen gab es im Bereich der Herstellung von Waren. Im Jahr 2020 hatten fast um die Hälfte weniger Personen (-48,3 %) Personen einen Ferialjob inne als noch im Vorjahr (Österreich: -39,2 %), und auch im Dienstleistungssektor (ohne Tourismus) waren deutliche Rückgänge bei den Ferialarbeiterinnen, -arbeitern und -angestellten zu verzeichnen (Steiermark: -23,7 %; Österreich: -20,1 %).

 

 

Als Ferialjobs werden im Rahmen dieser Analyse Beschäftigungsverhältnisse über der Geringfügigkeitsgrenze gezählt, die folgende Eigenschaften aufwiesen:            
Die Personen müssen mindestens 240 Tage im Jahr als Kind mitversichert sein, d.h. bei den Eltern oder Großeltern, sie müssen zwischen 15.6. und 1.9. eine Beschäftigung aufgenommen haben, die Beschäftigung muss mindestens 20 Tage gedauert haben und sie müssen zum 1. 10. wieder in einem erwerbsfernen Status sein, beispielsweise Mitversicherung oder Präsenz-/Zivildienst.
Die Erfassung der Ferialjobs in der Steiermark berücksichtigt alle Wirtschaftsbereiche mit Ausnahme der Versicherten bei der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau), da diese nur für Österreich gesamt ausgewiesen werden können. In Österreich waren das im Jahr 2019 5.461 Ferialarbeiterinnen, -arbeiter und -angestellte und 4.671 im Jahr 2020. Es kann damit davon ausgegangen werden, dass die vorliegende Analyse die Gesamtzahl der tatsächlichen Ferialjobs in der Steiermark um etwa 600 unterschätzt, die im öffentlichen Bereich vergeben werden.

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