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Arbeitslosenquote auf Bundes- und auf Bundeslandebene (nationale Definition)
In Österreich wird bei der Berechnung der Arbeitslosenquote der Bestand an Arbeitslosen ins Verhältnis zum Arbeitskräftepotenzial gesetzt. Die Arbeitslosenquote errechnet sich demzufolge als:
Arbeitslosenquote = Bestand an Arbeitslosen / Arbeitskräftepotenzial (= Bestand an unselbstständiger Beschäftigung lt. DVSV + Bestand an Arbeitslosen) in %
Lesebeispiel
Im Jahr 2022 waren in der Steiermark 30.127 Personen arbeitslos gemeldet. Es wurden 545.642 unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse (Gesamtbeschäftigte) gezählt. Somit errechnet sich eine Arbeitslosenquote von 5,23 %. Diese ergibt sich aus dem Anteil der Arbeitslosen am Arbeitskräftepotenzial:
1) Arbeitskräftepotenzial (575.769) = unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse (545.642) + Bestand an Arbeitslosen (30.127)
2) Arbeitslosenquote (5,23%) = Bestand an Arbeitslosen (30.127) / Arbeitskräftepotenzial (575.769).
Quelle
Wirtschaftsbericht Steiermark 2022.
DVSV, Arbeitsmarktdatenbank des AMS und des BMASK, eigene Berechnungen JR-POLICIES.
Siehe auch: Arbeitslosenquote (internationale Definition), Arbeitslosenquote auf Bezirksebene (nationale Definition), Langzeitarbeitslose.
Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2023
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